Schnee räumen und streuen in Mainz: Was Anlieger wissen müssen
Wer in Mainz den Gehweg vom Schnee befreien muss, zu welchen Uhrzeiten, wie breit, womit gestreut werden darf und was ein Verstoß kosten kann.
Wenn es in Mainz schneit oder glatt wird, räumen und streuen die Grundstückseigentümer den Gehweg vor ihrem Grundstück. Die Stadtreinigung kümmert sich um die Fahrbahnen, und zwar nach einem Dringlichkeitsplan: zuerst stark befahrene und gefährliche Stellen, Nebenstraßen nur in Ausnahmefällen. Grundlage ist die Mainzer Straßenreinigungssatzung vom 1. Januar 1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 16. September 2026 (Stand: 26. Oktober 2026).
Wer räumen muss
- Die Eigentümer der bebauten und unbebauten Grundstücke an der Straße.
- Gleichgestellt sind Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Wohnungserbbauberechtigte, Nießbraucher und andere dinglich Berechtigte.
- Liegen mehrere Grundstücke hintereinander und haben sie ihren Zugang über dieselbe Straße, teilen sich alle Eigentümer den Abschnitt vor dem vorderen Grundstück zu gleichen Teilen.
- Du darfst einen Hausmeisterdienst oder eine Firma beauftragen. Verantwortlich bleibst du trotzdem selbst.
- Mieterinnen und Mieter nennt die Satzung nicht. Wer bei euch im Haus räumt, erfährst du beim Vermieter oder bei der Hausverwaltung.
Wann geräumt sein muss
- Werktags von 7 bis 21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr.
- Schnee oder Glätte aus der Nacht muss werktags bis spätestens 7 Uhr weg sein, sonntags und an Feiertagen bis 8 Uhr.
- Schneit es weiter oder wird es wieder glatt, musst du innerhalb dieser Zeiten erneut ran, so oft es nötig ist.
Wie breit
- Auf dem Gehweg mindestens ein Streifen von 1,5 Metern.
- Ist der Gehweg schmaler als 1,5 Meter: den ganzen Gehweg streuen und einen Streifen frei räumen, auf dem sich zwei Fußgänger gefahrlos begegnen können, nach Möglichkeit mindestens 1 Meter breit.
- Straße ohne Gehweg, breiter als 5,5 Meter: ein Streifen von 1,5 Metern entlang der Grundstücksgrenze.
- Straße ohne Gehweg, 5,5 Meter breit oder schmaler: der Streifen darf auf 1 Meter schrumpfen.
- Liegt vor deinem Grundstück ein Fußgängerüberweg oder eine Bus- oder Straßenbahnhaltestelle, gehören die Zugänge dazu.
- Die geräumten Stücke sollen an die der Nachbarn anschließen, damit ein durchgehender Weg entsteht.
Womit streuen
- Nur abstumpfende Mittel. Die Satzung nennt als Beispiele Asche und Sand, die Stadtreinigung nennt Sand, Lava und Splitt.
- Salz und andere auftauende Mittel sind auf Gehwegen verboten. Die Stadtreinigung begründet das mit Schäden an Bäumen und Pflanzen, Korrosion an Straßenrinnen und Metall, Folgen für das Grundwasser und Verätzungen an Tierpfoten.
- Festgetretenen Schnee und Eis musst du loshacken und wegschaffen.
Wohin mit dem Schnee
- Gehweg breiter als 1,5 Meter: Schnee an der Gehwegkante aufhäufen. Hydranten, Kanaldeckel und andere Schachtabdeckungen frei lassen.
- Gehweg schmaler: Schnee außerhalb von Gehweg und Rinne so ablegen, dass niemand behindert oder gefährdet wird.
- An Fußgängerüberwegen und Haltestellen breite Durchgänge lassen.
- Den Abfluss des Wassers nicht zuschütten.
- Schnee aus Hof oder Einfahrt darf nicht auf Gehweg oder Fahrbahn landen.
- In Straßen ohne Kanal musst du bei Frost auch das Eis in der Straßenrinne entfernen.
- Lass den Streufahrzeugen der Stadt eine Gasse frei.
Was ein Verstoß kosten kann
Wer nicht oder nicht ausreichend räumt oder streut, Eis liegen lässt oder Salz verwendet, handelt ordnungswidrig. Die Satzung sieht dafür eine Geldbuße von bis zu 500 Euro vor.
Kontakt
- Stadtreinigung Mainz (KAW Mainz | Bingen), Zwerchallee 24, 55120 Mainz.
- Info-Center: 06131 123456.
- Beratung Außenflächenreinigung und Winterdienst: 06131 123437.
Quellen: Straßenreinigungssatzung der Stadt Mainz (Lesefassung, Stand 16. September 2026) auf mainz.de und die Winterdienst-Seite der Stadtreinigung Mainz bei der KAW Mainz | Bingen, beide abgerufen am 26. Oktober 2026.
Alle Angaben ohne Gewähr - bitte im Zweifel bei der offiziellen Stelle prüfen.